Hintergrund des Lehrgangs:
Die TQ 1 – Personen und Objekte schützen inkl. Waffensachkunde zielt konkret darauf ab, die Teilnehmer nachhaltig für die Sicherheitswirtschaft zu qualifizieren. Inhalt des Lehrgangs ist deswegen neben der Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO auch die Teilnahme an den Modulen I – IV zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)“. Die Ablegung der IHK-Prüfung zur GSSK ist nur dann Bestandteil der Maßnahme, wenn der Teilnehmer die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllen kann.
Die Orientierung des Lehrgangs am Rahmenstofflehrplan des Ausbildungsberufes Fachkraft für Schutz und Sicherheit bietet den Teilnehmern eine gute Vorbereitung, um eine IHK-Externenprüfung anzustreben. So ist es möglich, im Sinne von § 45 Abs. 2 BBiG nach ausreichender Berufspraxis die Prüfung zur Fachkraft oder alternativ zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit zu absolvieren.

– Zugelassene Weiterbildungsmaßnahme –
Sonstige Rahmenangaben:
Ziel der
Maßnahme:
Das Ziel der Maßnahme ist es, die/den Teilnehmer/-in durch die Qualifizierung in ein Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes zu vermitteln. Bereits vor dem Beginn der Maßnahme erhält die/der Teilnehmer/-in deswegen eine Einstellungszusage durch einen Kooperationspartner von PISO-NRW.
Voraussetzungen:
- Volljährigkeit (18 Jahre)
- Einwandfreier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis erforderlich)
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Teilnahmebescheinigung: TQ 1 – Personen und Objekte schützen
inkl. Waffensachkunde - Bescheinigung: Teilnahme am Lehrgang zur „Geprüften Schutz- und
Sicherheitskraft (GSSK)“ (Module I – IV) - Bescheinigung über die „Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO“ durch eine IHK
- Zertifikat „Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG“
- Bescheinigung „Erste-Hilfe Ausbildung“ gem. DGUV Vorschrift 1
- Bescheinigung „Brand- und Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG“
- Zertifikat „Konflikt- und Deeskalationstraining“
- Zertifikat „Interkulturelle Handlungskompetenz“
- Zertifikat „Schulung für Empfangsdienste“
- Zertifikat „Verhalten bei Bombendrohungen und Funden von USBV“
- Teilnahmebescheinigung über die Schulung „Gesetz über den unmittelbaren Zwang zur
Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)“ - Teilnahmebescheinigung über die Schulung „Gesetz über die Anwendung unmittelbaren
Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und
verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBW) PISO-NRW - Zertifikat „Sicherheitsbeauftragte/-r“ gem. § 20 DGUV Vorschrift 1 und § 22 SGB VII
- Bescheinigung Eigensicherung: „Einsatzbezogene Selbstverteidigung (EBSV)“
Diese Bildungsmaßnahme wird über einen Bildungsgutschein durch die zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter finanziert. Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme überprüft der / die jeweilige Sachberarbeiter / -in.
Interessierte haben regelmäßig die Chance, auf Anfrage an kostenlosen Schnuppertagen teilzunehmen. Dies dienen dazu, herauszufinden, ob eine Teilnahme an der Maßnahme und die damit verbundene berufliche Zukunft im Bewachungsgewerbe für sie in Frage kommen. Im Anschluss erhält der Sachbearbeiter darüber ein Feedback von uns.
Dauer:
6 Monate
Unterrichtszeiten:
Montag bis Freitag von 08:05 bis 15:20 Uhr
08:05 – 09:45 Uhr: Unterricht
09:45 – 10:00 Uhr: Frühstück
10:00 – 11:45 Uhr: Unterricht
11:45 – 12:30 Uhr: Mittag
12:30 – 14:00 Uhr: Unterricht
14:00 – 14:15 Uhr: Pause
14:15 – 15:20 Uhr: Unterricht
Verfügbare Termine:
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Erftstadt
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21.03.2025 (Start ) - 17.09.2025 (Ende)
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26.06.2025 (Start ) - 11.12.2025 (Ende)
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18.09.2025 (Start ) - 20.03.2026 (Ende)
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12.12.2025 (Start ) - 24.06.2026 (Ende)